Dr. Ingo Vollgraf / Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht
Geboren 1972 in Karlsruhe
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg
2000 Studium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
Rechtsanwalt seit 2003 in Karlsruhe
Seit 2006 in Erfurt
Dr. jur. 2007 (Universität Erfurt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2010
Gründungs- und Vorstandsmitglied von Kiwanis Club Erfurt e. V.
Vorstandsmitglied der Universitätsgesellschaft Erfurt e. V.
Gerne bieten wir Ihnen schnelle und umfassende Hilfe an, wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben. Dabei ist uns der persönliche Kontakt zu Ihnen besonders wichtig. Wir bieten deshalb keine Telefon- oder online-Beratung an, die häufig allzu oberflächlich ist, sondern vereinbaren mit Ihnen einen Termin in unserer Kanzlei, damit wir Ihr Anliegen umfassend beleuchten können. Die Kosten für unser Tätigwerden klären wir mit Ihnen vorab. In der Regel werden sich diese nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), d. h. nach dem Gegenstandswert Ihres Falls bemessen. Sollten Sie über eine einschlägige Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten übernommen. Beachten Sie bitte, dass Sie nur 3 Wochen Zeit haben, beim Arbeitsgericht Klage zu erheben, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. In diesen Fällen ist daher Eile geboten!
Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Daten werden ausschließlich zu einmaligen Kontaktaufnahme verwendet und nicht gespeichert. Durch absenden des Formulars entstehen keine Kosten.
Über Caemmerer Lenz Erfurt
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit am Sitz des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt ist die außergerichtliche und forensische Betreuung arbeitsrechtlicher Mandate. Insbesondere vertreten wir Arbeitnehmer, die mit einem arbeitsrechtlichen Problem konfrontiert werden, z. B. eine Kündigung erhalten oder noch Lohn von ihrem Arbeitgeber zu fordern haben.
Außerdem beraten und begleiten wir Betriebs- und Personalräte, z. B. im Zusammenhang mit Betriebsänderungen, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen oder wenn es um die Durchsetzung der sonstigen Mitbestimmungsrechte geht.
Wie sehen die nächsten Schritte aus?
Sie nehmen mit uns Kontakt auf oder senden uns Ihre Kontaktdaten,
damit wir uns bei Ihnen melden können.
Wir vereinbaren mit Ihnen einen zeitnahen Gesprächstermintermin in
unserer Kanzlei.
Gemeinsam klären wir dann den Sachverhalt, loten die rechtlichen
Möglichkeiten aus und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.
Im Falle einer weitergehenden Bearbeitung, insbesondere wenn ein
Gerichtsverfahren erforderlich wird, halten wir Sie über den
Verfahrensstand laufend unterrichtet und nehmen Termine für Sie bzw.
mit Ihnen wahr.